Fragen und Antworten zu den Sofortprogrammen der Bundesregierung

Die von der Bundesregierung eingeführten Maßnahmen im Rahmen des Corona-Schutzschildes sind in den letzten Tagen und Wochen in die Praxis umgesetzt worden.

Die Anträge auf Soforthilfe für Unternehmer sind in Bearbeitung und teilweise wurden Zuschüsse ausgezahlt.

Die Anträge auf Kurzarbeitergeld für den Monat März wurden gestellt.

Auch die Angebote der steuerlichen Hilfen werden genutzt.

Hier habe ich Ihnen einige Fragen und Antworten zusammengestellt.

Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen

Solo-Selbständige und kleine Unternehmen können die Zuschüsse im Rahmen des Corona-Maßnahmenpaketes beantragen.

Die Anträge sind einfach und unkompliziert konzipiert und sind bis spätestens 31. Mai 2020 zu stellen.

Die Zuschüsse sind für Sach- und Finanzaufwendungen bestimmt, Beispiele sind gewerbliche Mieten, weitere laufende Betriebsausgaben, Finanzierungskosten und vieles mehr.

Kosten der privaten Lebenshaltung sollen damit nicht unterstützt werden. Hier kann auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende zurückgegriffen werden.

Steuerliche Behandlung der Soforthilfen

Die Zuschüsse, die Sie im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben, entweder vom Land oder vom Bund sind steuerpflichtig, sofern Sie in 2020 ein positives Ergebnis erwirtschaften.

Sie sind wie eine Einnahme mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Bei der Ermittlung der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen ist der Zuschuss aber nicht zu berücksichtigen.

Liquiditätslücken

Die KfW bietet den KfW-Schnellkredit an.

Davon können Unternehmen profitieren, die mehr als 10 Mitarbeiter haben.

Der Kredit kann bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 umfassen, maximal 800.000 Euro. Der Zinssatz beträgt dafür 3 Prozent bei einer Laufzeit von 10 Jahren.

Wahrscheinlich haben Sie noch viel mehr Fragen, dazu möchte ich Sie auf die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen verweisen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.

Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

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