Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
Das Bundesministerium für Finanzen hat in Abstimmung mit den Ländern Maßnahmen eingeleitet, um die Liquidität der Unternehmen zu schonen.
Dazu gehören insbesondere:
- Erleichterungen bei Gewährung von Stundungen; die Finanzverwaltungen sind angehalten keine strengen Anforderungen zu stellen.
- Steuervorauszahlungen können schnell und unkompliziert herabgesetzt werden.
- Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen und Säumniszuschläge werden bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, wenn Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.
Wir unterstützen Sie gern im Antragsverfahren, entsprechende Formulare sind vorbereitet.
Weitere aktuelle Informationen zu Unterstützungsmaßnahmen in Thüringen und im Allgemeinen finden Sie zum Beispiel unter: